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Lizenzbedingungen
Gültig ab: 01.01 2010
1. Präambel In der folgenden Vereinbarung wird geregelt, unter welchen Bedingungen der Kunde die von Fotografie Höb (nachfolgend "Anbieter" genannt) über die Website www.fotografie-hoeb.de zur Verfügung gestellten Fotos, Illustrationen und andere Medieninhalte (nachfolgend "Werke" genannt) verwenden darf. Erworben werden lediglich die Nutzungsrechte der Werbe. Das Urheberrecht bleibt davon unberührt.
2. Lizenzarten A Standard-Lizenz Der Anbieter gewährt dem Kunden eine nicht ausschließliche, zeitlich und örtlich unbeschränkte Lizenz zur Nutzung der Werke für die zulässigen Nutzungen in Übereinstimmung mit den nachfolgenden Bestimmungen. Sämtliche weiteren Rechte am Werk selbst, einschließlich Urheberrechte, verbleiben bem Anbieter bzw. den jeweiligen Urhebern der Werke. Eine Weitergabe der Lizenz ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung des Urhebers gestattet. Sofern die Übertragung des Nutzungsrechts im Rahmen der Erfüllung eines Kundenprojekts erfolgt, darf die Lizenz nur diesem Kunden übertragen werden. (z.B. Webdesigner, Werbeagenturen) Eine mehrfache Verwendung in Projekten unterschiedlicher Kunden ist nicht gestattet. In diesem Fall muss pro Kunde eine weitere Lizenz erworben werden. Das Werk darf vom Kunden in allen Medien (z. B. Online-Nutzung jeglicher Art, Print-Nutzung, TV, Kino, Theater, Videos, interaktive Nutzung usw.) eingesetzt werden. Dabei darf das Werk nicht Grundlage bzw. Hauptbestandteil des vom Kunden verbreiteten Produkts sein. Diese Einschränkung gilt nur für den Fall, dass das Werk im Rahmen eines Wiederverkaufsprodukts angeboten wird (Wiederverkaufsprodukt = Waren, die nicht kostenlos abgegeben werden, sondern zum Kauf angeboten werden, wie Kalender, Poster, Postkarten, Leinwände, Tassen, Spielzeug, Stofftiere, Sportartikel, Haushalts-, Bad- und Küchenwaren, Kleidungsstücke, Bildbände, u.ä.; Bildverwendungen für Werbung und Verkaufsförderung werden durch diese Standard-Lizenz abgedeckt). Für derartige Reseller-Produkte ist eine Merchandising-Lizenz zu erwerben. Ist ein Werk mit dem Zusatz "zu redaktionellen Zwecken" gekennzeichnet, so ist der Einsatz des Werkes auch nur zu redaktionellen/editorialen Zwecken erlaubt (z. B. Berichterstattung, Lehrmaterial, beziehende Illustration). Das Werk darf bearbeitet werden, solange diese Änderungen keine Nachteile für den Urheber, etwaige abgebildete Personen oder sonstige Dritte mit sich bringen. (Eingriff in das Urheberrecht, Rufschädigung, Schutzrechte)
B Merchandising-Lizenz Der Anbieter gewährt dem Kunden eine nicht ausschließliche, zeitlich und örtlich unbeschränkte Lizenz zur Nutzung des Inhalts für die zulässigen Nutzungen in Übereinstimmung mit den nachfolgenden Bestimmungen. Ist der Inhalt mit dem Zusatz "nur zu redaktionellen Zwecken" gekennzeichnet, so ist der Erwerb einer Merchandising Lizenz unmöglich. Sämtliche weiteren Rechte an dem Inhalt und bezüglich der Inhalte, einschließlich sämtlicher Urheberrechte, verbleiben beim Anbieter des Werkes. Merchandising-Lizenzen sind nicht übertragbar. Ausnahmen: sofern die Übertragung des Nutzungsrechts im Rahmen der Erfüllung eines Kundenprojekts erfolgt, darf die Lizenz nur diesem Kunden übertragen werden. (z.B. Webdesigner, Werbeagenturen) Eine mehrfache Verwendung in Projekten unterschiedlicher Kunden ist nicht gestattet. In diesem Fall muss pro Kunde eine weitere Lizenz erworben werden. Die Merchandising-Lizenz enthält insbesondere das recht zur kommerziellen Verwendung des Werkes (Onlinenutzung jeglicher Art, Nutzung in Printerzeugnissen, DVD/CD, Kalender, etc.). Die Verwendung der Merchandising-Nutzung in Pressemeldungen ist erlaubt, wenn das Werk nicht öffentlich zu Download abgeboten wird und immer mit Hinweis auf die entsprechende Pressemitteilung erfolgt. Das Werk darf bearbeitet werden, solange diese Änderungen keine Nachteile für den Urheber, etwaige abgebildete Personen oder sonstige Dritte mit sich bringen. (Eingriff in das Urheberrecht, Rufschädigung, Schutzrechte)
C Lizenz für Layoutbilder Der Anbieter gewährt dem Kunden eine eingeschränkte Nutzung für alle Werke, mit oder ohne Wasserzeichen (Copyright-Vermerk), für den alleinigen Zweck zur Erstellung von Entwürfen, Probelayouts und Demo-Präsentationen im Hinblick auf den Kauf eines Inhalts. Diese Layoutbilder dürfen nicht in Endprodukten - weder für interne noch für externe Zwecke - verwendet werden. Layoutbilder dürfen nicht öffentlich zugänglich gemacht werden, d.h. weder im Internet noch im Intranet einer Firma zur Anwendung kommen.
3. Urhebervermerk Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen der Nutzung für redaktionelle Zwecke in der für die jeweilige Verwendung üblichen Weise und soweit technisch möglich am Inhalt selbst den Urheber in folgender der Form zu nennen: "© Creativ-Foto/Angelika Bentin"
4. Unerlaubte Nutzung Die Nutzung der Werke im Zusammenhang mit pornografischem, diffamierendem, verleumderischem, rassistischem, Minderheiten oder religiös verletzenden Darstellungen ist ausgeschlossen. Weiterhin darf ein Werk nicht in einer den Urheber oder die abgebildete Person(en) herabwürdigenden Art und Weise eingesetzt werden. Dies gilt insbesondere auch, wenn ein sogenannter Model-Releases = Freigabeerklärung vorliegt. Die Werke dürfen nur mit ausdrücklicher Gehenmigung des Urhebers als Marken, Geschmacksmuster, Logos oder anderen Unternehmenskennzeichen oder als Teil hiervon verwendet werden. Dies gilt insbesondere auch für die Nutzung in Websitelayouts (Templates), die für einen Weiterverkauf bzw. kostenlosen Übertragung vorgesehen sind Die Nutzung der Werke in unerlaubten Kommunikationsmitteln (z.B. Spamming) ist ausgeschlossen. Stellt der Anbieter oder jemand anders einen Verstoß gegen diese unerlaubten Nutzungsarten fest, wird eine Gebühr von 1500 EUR erhoben. Diese Gebühr beinhaltet KEIN Nutzungsrecht.
5. Übertragung der Nutzungsrechte Die Nutzungsrechte werden gemäß der jeweiligen Lizenz zum Zeitpunkt des Abschlusses des Bestellvorgangs übertragen. Diese Übertragung steht unter der Bedingung der Zahlung der fälligen Lizenzgebühr innerhalb der Zahlungsfristen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Einhaltung der Zahlungsfrist ist der Eingang der Zahlung bem Anbieter. Erfolgt keine Zahlung, wird auch kein Nutzungsrecht übertragen. Erfolgt die Zahlung verspätet, wird das Nutzungsrecht erst zum Zeitpunkt des Zahlungseingangs übertragen, auch wenn der vorher in den Besitz den Werkes gelangt. |